Betriebswirtschaftliche Beratung

Wechselnde Gegebenheiten auf den Märkten, angetrieben von zunehmender Globalisierung, machen es für unsere Mandanten unerlässlich, ihre Ziele und Strategien immer wieder zu überprüfen. Dies erfordert betriebswirtschaftliche Kontrolle und Beratung. Wir begleiten unsere Mandanten kompetent und diskret in allen betriebswirtschaftlichen Fragen. Dazu gehören die Investitionsplanung, Finanzierungsfragen oder der Aufbau von Controlling-Strukturen.

Neben der allgemeinen betriebswirtschaftlichen Beratung begleiten wir Umstrukturierungen, Verkauf, Erwerb und Nachfolgeregelungen von Unternehmen. Dabei wird häufig eine Unternehmensbewertung erforderlich.

Durch die interdisziplinäre Ausrichtung bieten wir eine umfassende Betreuung, so u.a.:

  •  Unternehmens-Diagnosen
  •  Unterstützung bei Planung und Erstellung von Budgets
  •  Individuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen
  •  Beratung in Investitions- und Finanzierungsfragen
  •  Analyse von kurzfristigen Erfolgsrechnungen und Jahresabschlüssen
  •  Entwicklung und Einführung betriebswirtschaftlicher Kennzahlen
  •  Erstellung von Sanierungsgutachten
  •  Beratung zum Grundstücks-/Immobilienkauf bzw. -verkauf

Der Focus liegt auf:

Wirtschaftlichkeits- und Finanzanalysen

Bei Gründung, Erweiterung oder Sanierung von Unternehmen ist zur Einschätzung der Zukunftsfähigkeit in besonderem Maße die interdisziplinäre Kompetenz gefordert, die Westprüfung-Emde bietet. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Erstellung oder Prüfung von Businessplänen, Investitionsplänen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Gestaltungsvarianten im Hinblick auf steuerliche oder finanzierungsbezogene Auswirkungen.

Planungsrechnungen

Notwendige Voraussetzung für eine effiziente Unternehmenssteuerung ist eine integrierte Bilanz-, Erfolgs- und Liquiditätsplanung. Wir bieten in diesem Zusammenhang Unterstützung bei der Gewinnung und Analyse von Daten, Verdichtung zu Kennzahlen für Management-, Kontroll- und Informationssysteme, Erstellung und Plausibilisierung von Planrechnungen.

Unternehmenstransaktionen

Erwerb und Veräußerung von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen bedeuten für mittelständische Unternehmen einen großen Schritt, der mit erheblichen wirtschaftlichen Risiken verbunden sein kann. Die umfassende Begleitung von Unternehmenskäufen und -verkäufen gehört zu den traditionellen Tätigkeitsschwerpunkten der Berater bei Westprüfung-Emde.

Professionelle Unterstützung in allen wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Aspekten solcher Transaktionen ist dabei unser Anspruch. Vom Abschluss von Vertraulichkeitsvereinbarung oder Letter of Intent über Due Diligence und Vertragsgestaltung bis zur Umsetzung von Kaufvertrag und Unternehmens-Integration stehen wir Ihnen dabei zur Seite.

Unternehmensbewertung

Die Begleitung unserer Mandanten bei Unternehmenstransaktionen (Kauf und Verkauf) gehört traditionell zu unseren Schwerpunkten.

Deshalb zählt auch die Durchführung von Unternehmensbewertungen – unter Anwendung aller gängigen Bewertungsverfahren, wie des Ertragswertverfahrens und des Discounted-Cash-Flow-Verfahrens – zu unseren Kernkompetenzen. Dabei werden wir entweder als Berater bei der Ermittlung der für die Entscheidung relevanten Grundlagen unterstützend und begleitend tätig oder treten als neutraler Gutachter auf.

Due Diligence

Kauf und Verkauf von Unternehmen oder Betriebssteilen bieten Chancen und Risiken. Mit der gebotenen Sorgfalt ist die wirtschaftliche Situation eines potentiellen Zielunternehmens zu untersuchen und gründlich zu verstehen. Dies ist für den Käufer hinsichtlich seiner Kaufpreisfindung und der zukünftigen Positionierung und Integration des Unternehmens unerlässlich. Ebenso dient die Due Diligence einer Finanzierung des Kaufs durch externe Dritte und ist damit wesentliche Basis einer erfolgreichen Transaktion.

Nachfolgeberatung

Die rechtzeitige, umfassende und vorausschauende Regelung der Vermögens- und Unternehmensnachfolge stellt ein wichtiges und zugleich hoch sensibles Thema dar, das nicht nur für Unternehmer, sondern auch für vermögende Privatpersonen von großer Bedeutung ist. Bei der erbrechtlichen Regelung der Nachfolge sind neben dem Wunsch nach Optimierung auf erbschaftsteuerlicher und ertragsteuerlicher Ebene oftmals auch gesellschaftsrechtliche oder familiäre Aspekte zu beachten.

Unsere Tätigkeit im Rahmen der Nachfolgeberatung umfasst auch Fragen im Zusammenhang mit Schenkungen, vorweggenommener Erbfolge oder beispielsweise Überlegungen zum Einsatz von Stiftungen (Familienstiftung oder gemeinnützige Stiftung) als Instrument der Nachfolge.