Rechtsberatung
Unsere Mandanten erwarten von uns Beratung „aus einer Hand“. Deshalb sind wir in allen Kernbereichen des Wirtschaftsrechts zu Hause.
Für Besonderheiten und Gestaltungen über die Grenzen hinweg können wir auf ein solides Netz kooperierender Berater zurückgreifen.
Die Kernbereiche sind:
Das Arbeitsrecht zählt zu den Rechtsgebieten, in denen entweder ein Unternehmer oder der Arbeitnehmer nahezu täglich mit rechtlichen Fragen in Berührung kommt. Wir decken in unserer Beratung das gesamte Spektrum des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts ab. Das Angebot erstreckt sich von der individuellen arbeitsrechtlichen Beratung bis hin zur Entwicklung von Unternehmensstrategien und Krisenmanagement. Wir verhandeln und gestalten Arbeits- und Dienstverträge und vertreten Ihre Interessen, wenn es sein muss, bundesweit vor Gericht.
Zu unseren Leistungen gehören u.a.:
- Erstellung und Überprüfung von Arbeitsverträgen
- Vertragsgestaltung für Geschäftsführer, Vorstände und freie Mitarbeiter
- Beratung und Vertretung bei Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen (Kündigungsschutz), Personalabbau
- Prozessführung vor Arbeits- und Zivilgerichten
- Betriebsverfassungsrecht, Unternehmensmitbestimmung
- Erstellung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleich und Sozialplan
- Betriebsumstrukturierungen sowie Reorganisation, Betriebsstilllegungen und -verlagerungen
- Strategische Beratung bei der Durchführung von Betriebsübergängen im Rahmen des § 613 a BGB
- Betriebliche Altersversorgung
- Prüfung und Durchführung von Transaktionsgeschäften und arbeitsrechtlicher Due Diligence
Unsere Berater verfügen im Bereich Erbrecht und Vermögensnachfolge langjährige praktische Erfahrung. Wir beraten Mandanten bei allen Angelegenheiten der nationalen und internationalen Vermögensnachfolge. Auch für eine Beratung nach Eintritt eines Erbfalles stehen wir zur Verfügung.
Zu diesen Tätigkeitsbereichen gehören insbesondere:
- Steueroptimierte Erb- und Nachfolgeplanung auch im unternehmerischen Bereich
- Errichtung von Stiftungen unter Lebenden und von Todes wegen
- Entwurf der Verfügung von Todes wegen
- Beratung bei Erbauseinandersetzungen
- Gerichtliche Vertretung bei Erbprozessen und Erbscheinverfahren
Ein Schwerpunkt unserer Kanzlei ist die Beratung zu allen Fragen im Bereich Gemeinnützigkeitsrecht: von der Gründung über den laufenden Betrieb bis hin zur Abwicklung gemeinnütziger Organisationen (gemeinnützige Vereine, gemeinnützige GmbHs, gemeinnützige Stiftungen und sonstige Organisationen des dritten Sektors inklusive der Wirtschaftsverbände und Berufsverbände).
Das Gesellschaftsrecht bietet die Grundlage für die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Gesellschafterbeschlüssen und Geschäftsführerverträgen und hat langfristige Auswirkungen auf die Geschicke eines Zusammenschlusses von Personen im unternehmerischen oder auch vermögensverwaltenden Bereich. Die zugehörigen Themen sind traditionell fachliche Schwerpunkte von Emde & Partner.
Vorausschauende Konflikt- und Haftungsvermeidung stehen dabei für uns im Vordergrund, ohne die steuerlichen und bilanziellen Folgen der rechtlichen Gestaltung außer Acht zu lassen. Unser Anspruch ist es, Lösungen für Einzelfragen ebenso wie gesellschaftsrechtliche Gestaltungen so zu erarbeiten, dass damit Ihre Interessen maßgeschneidert für die jeweilige Rechtsform der Gesellschaft umgesetzt werden.
Wir begleiten von der Gründung über den laufenden Betrieb bis zur Beendigung einer Personen- oder Kapitalgesellschaft; dabei vertreten wir sowohl Unternehmensgruppen und Konzerne als auch einzelne Gesellschafter und Geschäftsführer.
Das Handelsrecht wird als Sonderrecht der Kaufleute bezeichnet, prägt die Verhältnisse der Gewerbetreibenden und Unternehmer und ist nicht zuletzt als Grundlage für die Bilanzierung maßgeblich. Wir kennen die handelsrechtlichen Besonderheiten und Bräuche und bieten unseren Mandanten kompetente Beratung auf diesem Gebiet. Dies umfasst die Gestaltung von Verträgen zwischen Unternehmen, wie z.B. Kauf- und Lieferverträge oder Vertriebsverträge, und schließt auch die Rechtsdurchsetzung in Handelssachen ein.
Selbstverständlich sind wir auch mit allen anderen wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen, mit denen Unternehmen in ihrer Praxis konfrontiert werden, vertraut.
Im Mietrecht beraten unsere Anwälte zu Fragen des gewerblichen und des Wohnraummietrechts. Hierbei ist die Tätigkeit nicht nur auf die Vertragsgestaltung ausgerichtet, bei der wir uns nach Ihren Bedürfnissen ausrichten. Auch bei Problemen im laufenden Mietverhältnis sind die Anwälte der Sozietät ein starker Partner.
Die Regelung der Vermögens- und Unternehmensnachfolge stellt ein bedeutendes Thema dar, das nicht nur für Unternehmer, sondern auch für vermögende Privatpersonen von hoher Sensibilität ist. Dabei sind neben dem Wunsch nach Optimierung in erbschaftsteuerlicher und ertragsteuerlicher Hinsicht in der Regel auch gesellschaftsrechtliche Anforderungen zu beachten.
Weil wir die wirtschaftlichen und steuerlichen Verhältnisse unserer Mandanten genau kennen, können wir bei der Nachfolgeplanung und der persönlichen Testamentsgestaltung sehr individuell und zielgerichtet beraten.
Unsere Tätigkeit umfasst auch Fragen im Zusammenhang mit Schenkungen, vorweggenommener Erbfolge oder beispielsweise Überlegungen zum Einsatz von Stiftungen (Familienstiftung oder gemeinnützige Stiftung) als Instrument der Nachfolge.
Unternehmen als Gläubiger oder Schuldner beraten wir seriös und vertrauenswürdig auch beim Auftreten einer wirtschaftlichen Krise, bei der Sanierung oder in der Insolvenz. Gesellschafter und Geschäftsführer finden bei uns rechtliche Hilfe zur Vermeidung von Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken.
Gläubiger und Sicherungsnehmer unterstützen wir bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche und bei der Sicherung ihrer Forderungen.
Schließlich beraten wir unsere Mandanten bei einer anstehenden Unternehmensliquidation, entwerfen und prüfen Insolvenzpläne oder verhandeln mit Insolvenzverwaltern und Steuerbehörden.
Wenzel Spielmann Becker berät und vertritt seine Mandanten seit Jahren im Sozialversicherungsrecht in allen Statusfragen. Z.B. beim Einsatz freier Mitarbeiter aber auch beim Gesellschafter-Geschäftsführer ergeben sich häufig finanzielle Risiken bei der Frage, ob die Tätigkeit ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis begründet.
Hier verfügt die Sozietät über langjährige Erfahrung in der Vertretung seiner Mandanten in Widerspruchsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung als auch in der Vertretung vor den Sozialgerichten.
Leistungen im Ãœberblick:
- Statusfeststellungsverfahren
- Gestaltungen zur Vermeidung der Sozialversicherungspflicht von Geschäftsführern
- Vertretung gegenüber den Sozialversicherungsträger in Widerspruchsverfahren
- Prozessvertretung vor den Sozialgerichten
Wir verfügen über langjährige Erfahrung bei der steuerrechtlichen Beratung von Unternehmen, Unternehmern, Investoren und Privatpersonen. Unter anderem beraten wir im Konzern- und Umwandlungssteuerrecht und erarbeiten steueroptimierte Lösungen bei Transaktionen, Restrukturierungen und Finanzierungen sowie bei der Nachfolge- und Vermögensplanung. Darüber hinaus führen wir Steuerstreitverfahren, begleiten Betriebsprüfungen und bereiten Selbstanzeigen vor.
Leistungen im Ãœberblick:
- Vertretung gegenüber den Finanzbehörden in Einspruchsverfahren, Erwirken verbindlicher Auskünfte und tatsächlicher Verständigungen
- Prozessvertretung vor Finanz- und Verwaltungsgerichten
- Begleitung von Betriebsprüfungen
- Steuerliche Gestaltung bei Vermögensübergaben/ Erbfolge
- Umsatzsteuerrecht (national und international)
- Internationales Steuerrecht (z. B. Doppelbesteuerungsabkommen, Wohnsitz- bzw. Niederlassungswechsel)
- Steuerliche Transaktionsbegleitung, insbesondere Strukturierung bei Unternehmenskauf und -veräußerung, Due Diligence
- Beratung zu steuerlichen Risiken und Chancen von Unternehmensumstrukturierungen, steuerliche Gestaltung im Rahmen von Sanierungen und Beratung zu steuerlichen Fragen im Umfeld einer Insolvenz
- Gemeinnützigkeitsrecht von Vereinen und Verbänden des deutschen Sports
Umstrukturierungen von Gesellschaften und Unternehmensgruppen können aus rechtlichen, steuerlichen oder betriebswirtschaftlichen Gründen angezeigt sein. Anlässe sind etwa operative Erfordernisse, Kosten- und Steueroptimierungen, Unternehmensnachfolgen, Verkaufsvorbereitungen, Haftungsreduzierungen oder Krisenvermeidungs-Strategien.
Fragen, die im Zusammenhang mit Um- und Restrukturierungsmaßnahmen stehen, erfordern im Besonderen die Kompetenz eines interdisziplinären Teams aus erfahrenen Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern. Wir entwickeln für unsere Mandanten maßgeschneiderte Lösungen und begleiten durch alle Phasen der Umstrukturierung, sei es Verschmelzung, Spaltung, Ausgliederung, Formwechsel oder Übertragung von einzelnen Vermögensgegenständen.
Erwerb und Veräußerung von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen bedeuten für mittelständische Unternehmen einen großen Schritt, der mit erheblichen wirtschaftlichen Risiken verbunden sein kann. Die umfassende Begleitung von Unternehmenskäufen und –verkäufen gehört zu den traditionellen Tätigkeitsschwerpunkten der Berater bei Westprüfung-Emde.
Professionelle Unterstützung in allen wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Aspekten solcher Transaktionen ist dabei unser Anspruch. Vom Abschluss von Vertraulichkeitsvereinbarung oder Letter of Intent über Due Diligence und Vertragsgestaltung bis zur Umsetzung von Kaufvertrag und Unternehmens-Integration stehen wir Ihnen dabei zur Seite.
Wir verfügen über eine langjährige Erfahrung in der Betreuung von Vereinen und Verbänden. Unser Beratungsspektrum umfasst u.a. die Gründung eines Vereins oder die Verbandsgründung, die laufende Organisation und Beratung von Vereinen und Verbänden sowie die Umstrukturierungen von Vereinen und die Begleitung bei Satzungsänderungen. Ein Schwerpunkt liegt hier insbesondere in der steuerlichen Beratung.
Im Bereich Vertragsrecht bzw. Zivilrechts beraten wir unsere Mandanten zu allen Vertragsbeziehungen und helfen bei der Gestaltung von Verträgen wie auch bei Streitigkeiten in der Abwicklung. Unser Beratungsspektrum reicht vom Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen über das Mietrecht bis hin zum Kaufrecht oder des Vertriebsrechts von Unternehmen.
- Unternehmens-Diagnose
- Bestimmung von kurz- und langfristigen Unternehmenszielen
- Unterstützung bei Planung und Erstellung von Budgets
- Individuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen
- Beratung in Investitions- und Finanzierungsfragen
- Entwicklung von Verfahren und Formblättern für monatliche Abschlüsse
- Analyse von kurzfristigen Erfolgsrechnungen und Jahresabschlüssen
- Entwicklung und Einführung betriebswirtschaftlicher Kennzahlen
- Wirtschaftliche Beratung bei Kauf und Verkauf von Unternehmen
- Bewertung von Unternehmen und Unternehmensteilen für An- und Verkaufsentscheidungen
- Beratung bei der Einführung internationaler Rechnungslegung
- Beratung in Ratingfragen
- Erstellung von Sanierungsgutachten
- Strategische Vermögensaufbauplanung
- Planung der privaten Vermögensstruktur
- Ãœberwachung von Wertpapierdepots und Anlageberatung
- Beratung beim Erwerb von Grundvermögen, Rentabilitäts- und Liquiditätsuntersuchungen mit EDV-gestützten Programmen